Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MediaBros. GmbH

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1. Grundsatz

1.1. Anwendungsbereich

Ist nichts Anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) von MediaBros. GmbH. (nachfolgend MediaBros. genannt) «Allgemeine Geschäftsbedingungen» (AGB) von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.

1.2. Definition

Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB gelten alle als Verträge zwischen MediaBros. und einem Werbeauftraggeber, deren Inhalt und Leistungen in der Offerte bzw. Auftragsbestätigung genauer zu umschreiben sind. Als Werbeauftraggeber gelten Werbetreibende oder deren Agenturen.

1.3. Bestimmungen für Agenturen

MediaBros. nimmt Werbeaufträge von Agenturen nur entgegen, wenn diese den Namen des Werbetreibenden offen legen. Wird der Werbeauftraggeber von einer Agentur vertreten, kann sich der Werbeauftraggeber nur durch Zahlung an MediaBros. von seiner Zahlungspflicht befreien.

1.4. MediaBros. 

MediaBros. handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst MediaBros. in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit den Werbeträgern ab.

1.5. Beizug Dritter

MediaBros. ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

2. Abschluss des Werbevertrages

2.1. Zustandekommen

Offerten von MediaBros. sind unverbindlich. Ein Werbeauftrag kommt zustande, wenn MediaBros. eine Auftragsbestätigung vom Werbeauftraggeber oder der Agentur erhält. Diese Auftragsbestätigung ist auch dann gültig, wenn sie per Email und ohne Unterschrift an MediaBros. gesendet wird. Mit Aufnahme der vorbereitenden Arbeiten oder spätestens dem Beginn der Kampagne kommt der Werbeauftrag in jedem Fall zustande. Die Auslieferung ersetzt in diesen Fällen die unterschriebene Auftragsbestätigung.

2.2. Vorbehalte

Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.

2.3. Anlieferung der Grundlagenmaterialien

Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, MediaBros. das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung das notwendige Grundlagenmaterial (insbesondere Werbemittel und –motive, Grafiken, Texte und Videos), in dem von MediaBros. verlangten Format bis spätestens zu den unten aufgeführten Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen:

  • 10 Werktage für Banner, Bildmaterial, Texte, Grafiken und Videos.

Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. MediaBros. informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber schnellstmöglich.

2.4 Freigabe der Werbemittel

Ohne anderslautende Vereinbarung, gelten die von MediaBros. gestalteten Werbemittel ohne Prüfung durch den Werbeauftraggeber als abgenommen. Verlangt der Kunde eine Abnahme der Werbemittel, steht MediaBros. das Recht zu, marginale Anpassungen (z.Bsp. zur Performanceverbesserung) auch nachträglich, ohne weitere Prüfung durch den Werbeauftraggeber anzubringen.

2.5. Recht auf Ablehnung

MediaBros. sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. MediaBros. ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.

3. Ausführung des Werbevertrages

3.1. Grundlagen

Ein von MediaBros. rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet MediaBros. zur Ausführung des Auftrages gemäss der Auftragsbestätigung.

3.2. Distribution

Sofern nicht anders vereinbart, ist MediaBros. frei in der Wahl der Distributionskanäle zur Erreichung der Kampagnenziele.

3.4. Messung der Leistung

Für die Messung der von MediaBros. erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von MediaBros. verwendete Programm massgebend. Die Messung der quantitativen und qualitativen Leistung erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, nach den branchenüblichen KPI Key Performance Indikatoren wie AdImpressions, Clicks, CTR Click-Trough-Rate, Conversions, Engagement- und/oder Conversion Rate etc., gemäss detailliertem Endreporting und/oder das von MediaBros. online zur Verfügung gestellte Analyse- und Reporting-Dashboard.

3.5. Mängel

Wird die Anzahl der vereinbarten Menge wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von MediaBros. nicht zu vertretender Umstände nicht innerhalb der Kampagnendauer erreicht, kann MediaBros. in Absprache mit dem Werbeauftraggeber die Laufzeit der Kampagne verlängern. MediaBros. informiert den Werbeauftraggeber bei erheblichen Verschiebungen. Sofern der Werbeauftraggeber dieser Ankündigung nicht unverzüglich (1 Arbeitstag) schriftlich widerspricht, gilt dies als sein Einverständnis.

3.6. Daten, Laufzeit & Bestimmungen

Bei der Distribution werden Cookies und andere Tracking-Technologien eingesetzt, welche Daten über Laufzeit, Click-Verhalten sowie Anzahl Banner-Einblendungen eines einzelnen Werbemittels pro User enthalten können. Diese Informationen werden z.Bsp. für Frequency Capping und/oder Interessens- und Verhaltenstargeting sowie Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Zudem können solche Daten von MediaBros. zu Analyse-Zwecken eingesetzt werden. MediaBros. kann vom User eingegebene Daten, analysieren und aggregiert diese Daten zum Zweck der Qualitätskontrolle, Validierung der Echtheit der eingetragenen Daten sowie zur Ergänzung von bestehenden Datensätzen. Diese Daten sind Eigentum von MediaBros. und werden ohne bestimmte Laufzeit gespeichert.

4. Preise

4.1. Grundlagen

Sämtliche von MediaBros. publizierten oder offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Auftrag definiert. Der Kampagnenpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten sofern nicht anders schriftlich offeriert. Allfällige zusätzliche Kosten stellt MediaBros. gesondert in Rechnung und sind vom Werbeauftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich sodann zzgl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4.2. Preisänderungen

Änderungen der publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommenen Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von MediaBros. mindestens 10 Kalendertage vor Beginn der Kampagne angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist MediaBros. berechtigt, die Kampagne mit den neuen Preisen auszuführen.

5. Rabatte und Kommissionen

5.1. Rabatte

MediaBros. kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.

5.2. Fix-Rabatte

Feste Jahresabschluss-Rabatte und Konzern-Rabatte gewährt MediaBros. ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.

5.3. Beraterkommission/Werbeagenturvergütung, weitere Agenturentschädigungen

Agenturen erhalten, sofern sie ihre Kunden beraten oder entsprechende Dienstleistungen erbringen und dies nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung). Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass MediaBros. die Agenturen für speziell zwischen MediaBros. und den Agenturen vereinbarten Leistungen, welche bei MediaBros. zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann.

5.4. Gewährleistung von Agenturen

Agenturen sichern MediaBros. die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte und Vergütungen zu. Agenturen sichern MediaBros. insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte und Vergütungen nicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert MediaBros. weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die ihr gegenüber gewährten Rabatte und Vergütungen informiert und dass sie sämtliche Rabatte und Vergütungen ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur und dem Werbeauftraggeber (Kunde der Agentur) nichts anderes vorsieht.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Rechnungsstellung

MediaBros. stellt ihre Leistungen grundsätzlich nach erfolgter Distribution in Rechnung. MediaBros. behält sich vor, Distributionen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat oder quartalsweise in Rechnung zu stellen. Es liegt im Ermessen von MediaBros., eine Distribution nur nach erfolgter Vorkasse zu starten.

6.2. Fälligkeit

Sämtliche Forderungen von MediaBros. sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen.

6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten

Bei Zahlungsverzug ist MediaBros. berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist MediaBros. berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Werbeauftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.

7. Gewährleistung und Haftung von MediaBros. 

7.1 Gewährleistung

MediaBros. gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Werbeauftrags.

7.2 Haftung

MediaBros. und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. MediaBros. übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt MediaBros. bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Haftung und Rechtsgewährleistung des Werbeauftraggebers und Freistellung

8.1. Haftung

Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haften gegenüber MediaBros. für Schäden, die sie schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verursachen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, ist MediaBros. berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für die Kampagne gemäss Auftragsbestätigung geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 9.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu.

8.2. Rechtsgewährleistung

Der Werbeauftraggeber ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen in den entsprechenden Werbeträgern erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte verfügt und räumt MediaBros. mit Abschluss des Werbeauftrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Der Werbeauftraggeber und oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und -inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.

8.3. Freistellung

Sollte MediaBros. und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber MediaBros. und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich diesfalls, MediaBros. und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistung), die MediaBros. und/oder dem Werbeträger aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. MediaBros. verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.

9. Rücktrittsmöglichkeiten

9.1. MediaBros. 

MediaBros. kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen jederzeit sofort zurücktreten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.

9.2. Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe

Ein Rücktritt seitens des Werbeauftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald MediaBros. ihm ausdrücklich und schriftlich oder per Email zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich:

  • Zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50%
  • Weniger als 4 Kalendertage: 100%
  • Nach Beginn: 100%

Die Beträge verstehen sich zzgl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anwendbares Recht

Auf die vorliegenden AGB sowie auf sämtliche mit MediaBrosabgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.

10.2. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Zürich zuständig.

10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10.4. Änderung AGB

MediaBros. ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern. Änderungen der AGB werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.mediabros.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden Verträgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.

10.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.6. Verrechnungsausschluss

Der Werbeauftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

Zürich, Mai 2024, MediaBros. GmbH